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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Januar 2023

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Renovierungsdienstleistungen zwischen teplichnaya-cheremsha.com (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde").

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Individuell vereinbarte Regelungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden haben stets Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

2.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der Annahmefrist annimmt oder der Auftragnehmer die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung annimmt.

2.3 Angaben zum Gegenstand der Leistung (z.B. Maße, Gewichte, Toleranzen und technische Daten) sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Leistung.

3. Leistungsumfang und -änderungen

3.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

3.2 Der Kunde kann Änderungen des Leistungsumfangs verlangen, sofern diese technisch durchführbar und für den Auftragnehmer zumutbar sind. Der Auftragnehmer wird das Änderungsverlangen prüfen und dem Kunden ein entsprechendes Nachtragsangebot unterbreiten. Die Änderungen werden erst nach Annahme des Nachtragsangebots durch den Kunden verbindlich.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Leistungen erbracht werden sollen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten in einem Zustand sind, der die ungehinderte Durchführung der Arbeiten ermöglicht.

4.2 Der Kunde hat dem Auftragnehmer Strom, Wasser und andere für die Durchführung der Arbeiten notwendige Versorgungsleistungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

4.3 Der Kunde hat den Auftragnehmer über alle relevanten Umstände zu informieren, die für die Durchführung der Arbeiten von Bedeutung sein können, insbesondere über versteckte Leitungen und Rohre.

4.4 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist der Auftragnehmer nach Ankündigung berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen. Hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

5. Termine und Fristen

5.1 Die vom Auftragnehmer angegebenen Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Liefer- und Leistungsfristen beginnen mit dem Zustandekommen des Vertrags, jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

5.3 Termine und Fristen verlängern sich angemessen, wenn sie aus Gründen nicht eingehalten werden können, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, unvorhergesehenen Hindernissen und widrigen Witterungsverhältnissen.

6. Abnahme

6.1 Nach Fertigstellung der Leistungen hat der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme aufzufordern. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Besichtigung der erbrachten Leistungen.

6.2 Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, in dem etwaige Mängel festgehalten werden. Das Protokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen.

6.3 Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

6.4 Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn

  • der Kunde die Abnahme erklärt hat,
  • der Kunde die Leistungen nicht innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist, oder
  • der Kunde die Leistungen in Gebrauch nimmt.

7. Vergütung und Zahlungsbedingungen

7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist darin nicht enthalten und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

7.2 Bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als vier Wochen oder mit einem Auftragswert von mehr als 5.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

7.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.4 Der Kunde gerät ohne weitere Erklärungen des Auftragnehmers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

7.5 Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

8. Gewährleistung

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistungen.

8.2 Der Kunde hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

8.3 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Er kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die Leistung neu erbringen.

8.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

8.5 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung des Auftragnehmers die erbrachten Leistungen ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

9. Haftung

9.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.2 Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

9.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (wesentliche Nebenpflicht), ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Übernahme von Garantien.

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Materialien bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor.

10.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die gelieferten Materialien zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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